Ein Vorsteuerabzug kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Beschreibung in der Rechnung hervorgeht. In zwei Verfahren hat das hessische Finanzgericht betont, dass dies auch bei Kleinbeträgen gilt. In den Urteilen ging es um massenhaften Handel von Kleidungsstücken und Modeschmuck, die im einstelligen Eurobereich vom Großhändler eingekauft wurden. In den Rechnungen wurde nur die Gattung (z. B. Blusen) angegeben und die Stückzahl. Das Argument, dass im Niedrigpreissegment eine Vereinfachung gelten müsse, hat das Finanzgericht nicht zugelassen. Nun ist Revision beim BFH dazu anhängig.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.