In einem aktuellen Urteil bestätigte das zuständige Finanzgericht die bisherige Rechtsprechung, wonach ein mit dem Grundgesetz unvereinbares Gesetz auf Altfälle weiter zur Anwendung kommt, wenn eine Frist für Fortgeltung und Neuregelung angeordnet wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die alte Regelung für den Übergang von Betriebsvermögen im Rahmen der Schenkung oder Erbschaft für verfassungswidrig. Es wurde dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung eingeräumt und bestimmt, dass bis dahin die Altregelung weiter Anwendung findet. Das Finanzgericht erachtet diese Vorgehensweise für zulässig und legt fest, dass für die zeitliche Anwendung der Eintritt des Erbfalls ausschlaggebend ist. Es wurde zwischenzeitlich Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt.