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Erbschaftsteuer - Übergangszeit nach BVerfG

04.05.2018
Erbschaftsteuer - Übergangszeit nach BVerfG

In einem aktuellen Urteil bestätigte das zuständige Finanzgericht die bisherige Rechtsprechung, wonach ein mit dem Grundgesetz unvereinbares Gesetz auf Altfälle weiter zur Anwendung kommt, wenn eine Frist für Fortgeltung und Neuregelung angeordnet wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die alte Regelung für den Übergang von Betriebsvermögen im Rahmen der Schenkung oder Erbschaft für verfassungswidrig. Es wurde dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung eingeräumt und bestimmt, dass bis dahin die Altregelung weiter Anwendung findet. Das Finanzgericht erachtet diese Vorgehensweise für zulässig und legt fest, dass für die zeitliche Anwendung der Eintritt des Erbfalls ausschlaggebend ist. Es wurde zwischenzeitlich Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

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Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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