Das zuständige Finanzgericht versagte aktuell den ermäßigten Steuersatz für Stadtrundfahrten mit dem Schiff. Im Urteilsfall fand ein Wechsel der Fahrgäste nur bei Beginn und Ende der Rundfahrt statt. Findet ein Wechsel der Fahrgäste aufgrund fehlender Zwischenanlegestellen nicht statt, liegt kein Linienverkehr vor. Der ermäßigte Steuersatz ist demnach ausgeschlossen. Nun wird das Revisionsverfahren vor dem BFH zur abschließenden Klärung der Rechtsfrage geführt.
EuGH-Vorlage zu förmlichen Postzustellungen
Der BFH hat die Frage nun dem EuGH zur grundsätzlichen Klärung vorgelegt, ob die förmlichen Zustellungen von Postsendungen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Es soll geklärt werden, ob hier Postuniversaldienstleistungen vorliegen, die nach dem Unionsrecht steuerfrei zu stellen sind. Die Umsatzsteuerfreiheit bezieht sich nach bisheriger Rechtsprechung auf postalische Dienstleistungen, die den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen und die den gesamten Universaldienst in einem Mitgliedstaat gewährleisten. Da auch förmliche Zustellungen unabdingbar für ein geordnetes Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sind, hat der BFH Zweifel an der bisher angenommenen Umsatzsteuerpflicht derartiger Leistungen.