Gem. dem Urteil des FG Düsseldorf vom 13.07.2017 (Az. 9 K 1804/16) erfolgt keine Besteuerung des Rentenbarwerts einer Pensionszusage bei Übertragung auf eine andere GmbH. Die Übernahme der Pensionsverpflichtung ist nach Auffassung des FG weder als Arbeitslohn, noch als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln. Der Kläger hatte kein Wahlrecht, eine Zahlung an sich selbst zu verlangen. Auch sei es mangels Liquidität im Rahmen des Übergangs der Verpflichtung auch nicht zu einer Zahlung an die übernehmende GmbH gekommen. Der Übergang habe nur auf dem Papier stattgefunden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.