Mit dem BMF-Schreiben vom 15.12.2017 wurde Stellung genommen zur spendenrechtlichen Beurteilung von sog. Crowdfunding (§ 10 b EStG). Darunter versteht man eine Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der „Crowd“) ermöglichen. Dabei werden die einzelnen durch einen Dritten durchzuführenden Projekte oder zu entwickelnden Produkte auf einer Internetplattform (sog. Crowdfunding-Portal) vorgestellt und gezielt Gelder zur Erreichung eines häufig festen Finanzierungszieles erworben. Den Volltext des Schreibens können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...