Mit dem BMF-Schreiben vom 15.12.2017 wurde Stellung genommen zur spendenrechtlichen Beurteilung von sog. Crowdfunding (§ 10 b EStG). Darunter versteht man eine Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der „Crowd“) ermöglichen. Dabei werden die einzelnen durch einen Dritten durchzuführenden Projekte oder zu entwickelnden Produkte auf einer Internetplattform (sog. Crowdfunding-Portal) vorgestellt und gezielt Gelder zur Erreichung eines häufig festen Finanzierungszieles erworben. Den Volltext des Schreibens können Sie auf der Homepage des BMF abrufen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.