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Angebote zur Unterstützung im Alltag

20.04.2018
Angebote zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag können der Steuerbefreiung unterliegen. Das sind Angebote, unter denen Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Aufsicht und Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bedarf übernehmen. Dies gilt auch für Betreuungspersonen, die im häuslichen Bereich den Betreuungsbedarf übernehmen sowie pflegende Angehörige und vergleichbare nahestehende Pflegepersonen entlasten und unterstützen (Betreuungsangebote sowie Angebote von Pflegenden nach SGB XI). Angebote zur Unterstützung im Alltag sind unter anderem Angebote, die Pflegebedürftige bei der Bewältigung von Anforderungen im Haushalt und im Alltag unterstützen. Dazu gehören auch haushaltsnahe Dienstleistungen.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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