Aufgrund freiwilliger Vorauszahlungen im Rahmen von sich abzeichnenden Nachforderungen während der Betriebsprüfung wurde der Erlass der Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen beantragt. Streitig war die Berechnung des Zinslaufs durch die Finanzbehörde. Die Berechnung wurde vom BFH dahingehend bestätigt, dass für die Ermittlung der vollen Monate der Tag der Zahlung mitzurechnen und das Ende des ersten vollen Monats danach zu bestimmen ist.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...