Aufgrund freiwilliger Vorauszahlungen im Rahmen von sich abzeichnenden Nachforderungen während der Betriebsprüfung wurde der Erlass der Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen beantragt. Streitig war die Berechnung des Zinslaufs durch die Finanzbehörde. Die Berechnung wurde vom BFH dahingehend bestätigt, dass für die Ermittlung der vollen Monate der Tag der Zahlung mitzurechnen und das Ende des ersten vollen Monats danach zu bestimmen ist.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.