Ein Antrag auf Aufteilung der Steuerschulden kann nach Auffassung des Finanzgerichts nicht zurückgenommen werden. Über das Vermögen des Ehemannes wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, weshalb das Finanzamt die Schätzung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit durchführte. Die Klägerin hat daraufhin Einspruch eingelegt und eine Aufteilung der Steuerschulden beantragt. Die tatsächlich nachgereichte Gewinnermittlung verminderte die Einkünfte des Ehemannes erheblich, was dazu führte, dass aufgrund der beantragten Aufteilung die Steuerschulden nun zu 100 Prozent der Ehefrau zufielen. Mit erneutem Einspruch sollte der Antrag auf Aufteilung zurückgenommen werden. Das Finanzgericht lehnte ab, da keine Änderungsvorschriften zutreffend sind. Wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.