Da die im Jahr 1992 vereinbarten Regelungen der Mitgliedstaaten nicht mehr zeitgemäß sind, wurden Änderungen vorgeschlagen. Künftig wird den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Festlegung von ermäßigten Steuersätzen zugesprochen. Bisher war dies nur in bestimmten Bereichen möglich. Auch für Kleinunternehmer können die Mitgliedstaaten Vereinfachungen vornehmen, wie z. B. durch einen höheren Schwellenwert von Registrierungen und Befreiung von weiterem Verwaltungsaufwand. Die Änderungen werden nun dem Europäischen Parlament übermittelt, werden aber erst wirksam, wenn die endgültige Umstellung auf die Mehrwertsteuerrichtlinie erfolgt.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...