Mit unserer Softwarelösung erhalten Sie automatisch bei Vertragsabschluss einen Zugang für unser Buchhaltungsprogramm*. Mit diesem Zugang können Sie Ihre Belege scannen und nach Bedarf auch Auswertungen ausdrucken oder einsehen. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit die Kasse zu verwalten!
Senden Sie die Dokumente ganz einfach über das Portal in das Buchhaltungsprogramm* des Buchhalters* und er kann diese direkt sehen und bearbeiten. Es müssen keine E-Mails mehr geschrieben werden und nichts geht verloren. Alles wird ordnunggemäß übertragen!
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.