Mit unserer Softwarelösung kommen Sie im digitalen Zeitalter an! Sie werden sehen, dass Arbeitsabläufe, die vorher Stunden an wertvoller Arbeitszeit gekostet haben, mit unseren Softwarelösungen nur noch wenige Minuten dauern werden! Wir bieten Ihnen eine App mit der Sie Ihre Belege ganz einfach per Foto bzw. Datei in die Finanzbuchhaltung* senden können, ein online basiertes Archiv für Belege und Dokumente und einen Mandantenzugang, in dem Sie all Ihre Belege "uploaden" können. Dadurch müssen Ihre Belege nie wieder das Haus verlassen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.