Sind Sie es auch leid, Ihre Belege für die Finanzbuchführung* im Pendelordner monatlich zwischen Ihnen, Ihrem Steuerberater oder Buchhalter hin und her zu fahren, um sie diesem dann zu übergeben und zu warten, dass Sie die Buchaltungs-Unterlagen* wieder zurück bekommen? Mit unserer Softwarelösung ist dies nicht notwenig. Alles was Sie brauchen ist ein Scanner oder ein Kopierer mit Scanfunktion sowie eine Internetverbindung. Scannen Sie Ihre Belege und senden Sie diese mit nur einem Klick in die Finanzbuchhaltung*.
Dies geschieht direkt über die Cloud ohne E-Mail, denn das wäre datenschutzrechtlich zweifelhaft. Wir nutzen dafür eine Softwarelösung, mit der die digitalisierten Belege schnell und sicher übertragen werden. Durch diese Lösung bleiben die Belege immer in Ihrem Haus und können durch einen MarkenPartner von McDATA zeitnah verbucht werden. So verlieren Sie nie den Überblick und können sich Ihren eigentlichen Tätigkeiten widmen.
Durch dieses Vorgehen gewinnen Sie viel mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben! Sie sparen Portokosten und Spritgeld! Außerdem ist der Versand viel schneller und die Dokumente können direkt verarbeitet werden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.