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3 weitere Vorteile des Wachstumschancengesetz

19.09.2024
3 weitere Vorteile des Wachstumschancengesetz

Beratung bei der Digitalisierung:

Die Modernisierung der Steuerprozesse ist ein zentrales Element des WachstG. Steuerberater können Unternehmen unterstützen, ihre Prozesse zu digitalisieren um dabei die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dies betrifft unter anderem die verpflichtende Einführung von E-Rechnungen ab 2025 für B2B-Transaktionen.

Individuelle Steuerplanung für KMU:

Das Wachstumschancengesetz zielt besonders auf die Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. Mit individueller Beratung können KMU die steuerlichen Anreize des Gesetzes voll ausschöpfen. Dies könnte beispielsweise durch die Anpassung von Investitionsplänen oder durch die Nutzung der erhöhten Freibeträge geschehen.

Beratung zur Nutzung des Mobilitätsbudgets:

Das Mobilitätsbudget für Mitarbeiter kann jetzt pauschal mit 25 % versteuert werden. Lassen Sie sich beraten, wie Sie dieses Budget effizient und steueroptimiert einsetzen. Außerdem können die Mittel über den steuerfreien Sachbezug bis zu 50 € im Monat, steuerfrei gewährt werden.  

 

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Immer wieder gibt es Fördermöglichkeiten. Manche sind sehr frei in der Verwendung, andere schaffen durch Bedingungen Anreize für Unternehmen.

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2025: Nicht jede Rechnung muss eine E-Rechnung sein

Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
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